Ab dem 1. Januar 2025 tritt die gesetzliche Pflicht zur Ausstellung und Annahme elektronischer Rechnungen in Kraft (§14 Abs. 4 UStG). Diese Maßnahme soll den Rechnungsverkehr digitalisieren und standardisieren, um mehr Effizienz und Transparenz im Zahlungsverkehr zu gewährleisten.
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