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Wichtige Information zur E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die gesetzliche Pflicht zur Ausstellung und Annahme elektronischer Rechnungen in Kraft (§14 Abs. 4 UStG). Diese Maßnahme soll den Rechnungsverkehr digitalisieren und standardisieren, um mehr Effizienz und Transparenz im Zahlungsverkehr zu gewährleisten.

Was bedeutet das für Sie?

  • Verpflichtend: Ab dem 01.01.2025 müssen alle Rechnungen elektronisch im Format ZUGFeRD oder XRechnung an buchhaltung@scholz-elektro.de gesendet werden.
  • PDF-Rechnungen: Normale PDF-Rechnungen können nur nach ausdrücklicher Zustimmung akzeptiert werden und werden ansonsten nicht bearbeitet.
  • Papierrechnungen: Papierrechnungen per Post werden ebenfalls nur nach vorheriger Zustimmung angenommen.

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